Die 20. Regulierungskonferenz des AK REGTP fand am 19. Mai 2026 in Berlin statt. Unter dem Motto „Gegenwart und Zukunft der Regulierung“ kamen rund 300 Vertreter:innen der Netzwirtschaft am Alexanderplatz zusammen.
„Gegenwart und Zukunft der Regulierung“: Nachbericht zur 20. Regulierungskonferenz des AK REGTP
Die 20. Regulierungskonferenz des AK REGTP fand am 19. Mai 2026 in Berlin statt. Unter dem Motto „Gegenwart und Zukunft der Regulierung“ kamen rund 300 Vertreter:innen der Netzwirtschaft am Alexanderplatz zusammen.
„Vor 20 Jahren fand die erste Regulierungskonferenz in der Auferstehungskirche statt. Die Aufgaben heute sind andere, aber nicht kleiner.“ Mit diesen Worten eröffnete BBH-Partner und Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Theobald den Vormittag mit Impulsen von Stefan Albrecht, Ingbert Liebing und Anne-Christin Frister.
Stefan Albrecht, Referatsleiter Netzentgelte Elektrizität der Bundesnetzagentur, lieferte einen Werkstattbericht zur Transformation des Regulierungsrahmens und dem AgNes-Prozess. „Es geht darum, die Entgeltsystematik neu zu gestalten, die seit 20 Jahren nahezu unverändert gilt und den Herausforderungen, denen wir heute gegenüberstehen, nicht mehr gewachsen ist.“ Bei der Neuausrichtung der Netzentgeltsystematik sollen steigende Netz‑, Redispatch‑ und Ausbaukosten verursachungsgerechter veranschlagt werden.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU, machte darauf hin deutlich, dass die Lage für Netzbetreiber anspruchsvoll bleibe. „Wir sind mittendrin im Prozess und es werden ständig die Spielregeln geändert.“ Auch die positiven Ansätze der BNetzA reichten nicht aus, um strukturelle Probleme zu lösen. Das Netzanschlusspaket des BMWE bewerte der VKU als richtig, warnte jedoch vor Kollateraleffekten des Redispatch‑Vorbehalts, die die Finanzierbarkeit von Ausbauprojekten gefährden. Sein Appell: „Verteilnetzbetreiber sind nicht der Flaschenhals, sondern der Katalysator der Energiewende.“
Anne-Christin Frister, die Vorsitzende Richterin des für die Beschwerdeverfahren gegen die NEST-Festlegungen der BNetzA zuständigen 3. Kartellsenats des OLG Düsseldorf, äußerte sich im Anschluss zu den Erwartungen an die Rechtsprechung und machte deutlich, dass die Flut an NEST-Beschwerden den Kartellsenat und die weiteren Senate intensiver beanspruchen würde. "Das sind umfangreiche Beschwerdekomplexe, hinter denen sich vielfach individuelle Fragestellungen und Kritikpunkte verbergen." Um eine Überlastung zu verhindern, würden Verfahren bereits auch an andere Senate übertragen. Gleichwohl stellte Frister heraus, dass das OLG auch künftig in gewohnter Sachtiefe entscheiden könne.
Einen pointierten Auftakt zur ersten Podiumsdiskussion lieferte Mitdiskutant und BBH-Partner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Thomas Straßer, der unter dem Eindruck der aktuellen Lage nach dem „Licht am Ende des regulatorischen Tunnels" suchte. Die entscheidende Frage sei für ihn, ob der neue Regulierungsrahmen die Investitionsfähigkeit der Infrastrukturunternehmen sichern und einen handlungsfähigen Netzbetrieb in herausfordernden Zeiten ermöglichen könne.
Im Rahmen der anschließenden Diskussion unter Moderation von BBH-Partner, Rechtsanwalt Axel Kafka, erörterten die vier Referentinnen und Referenten eine Reihe aktueller und streitiger Themen rund um den aktuellen Prozess zur Transformation des Regulierungsrahmens.
Stefan Albrecht ging noch einmal auf die Kritik an der Vielzahl der Einzelfestlegungen im Rahmen des NEST-Prozesses ein, die „dem Transformationsprozess geschuldet“ seien. Es würde den „Prozess aufhalten, wenn man die Dinge in nur wenigen Festlegungen integrieren würde.“
Anne-Christin Frister ging auf die Vielzahl an NEST-Beschwerden (über 700) ein. Der Gesetzgeber habe mit § 75 Abs. 3a VwVfG ausdrücklich verhindern wollen, „dass eine große Anzahl von Netzbetreibern achtmal Beschwerde einlegen“ müssten. Für die Arbeit des Kartellsenats bestehe trotz der Belastung "kein Grund zur Panik, wir kriegen das schon hin."
Ingbert Liebing wurde auf den Deutschlandfonds angesprochen und betonte, dass es vor allem darum gehe, das Eigenkapital der Unternehmen zu stärken, um auf diese Weise kreditfähig zu werden – „eine mühselige Diskussion“. Verantwortung müsse auf Bundes‑, Landes‑ und kommunaler Ebene gemeinsam getragen werden.
Axel Kafka wies darauf hin, dass die Ertragskraft der Netzbetreiber nicht allein von der häufig im Zentrum stehenden Frage der Höhe der EK‑Zinssätze, sondern auch von dem nochmals erhöhten Effizienzdruck und weiteren Kostenkürzungspotenzialen abhängt, die mit den NEST-Festlegungen verbunden sind. „Die Unternehmen benötigen ausreichend Ertragskraft, um die mit der Energiewende im Strom- wie auch im Gasnetzbereich verbundenen Herausforderung stemmen zu können.“
Nach einem intensiven Vormittag gab BBH‑Partner Rechtsanwalt Prof. Dr. Olaf Däuper ein Update dazu, welche Rolle die Gasnetze im künftigen Energiesystem einnehmen und welche Weichen das neue Gas‑EnWG für die Wärmewende stellt. „Der Verteilernetzentwicklungsplan wird ein zentrales Strategieinstrument der Wärmetransformation. Die unternehmerischen Entscheidungen der Gasnetzbetreiber zählen künftig, ob und zu welchem Zeitpunkt Netze umgebaut oder stillgelegt werden.“
Der Blick nach vorne
Am Nachmittag der Regulierungskonferenz stand dann die eigens für den AK REGTP entwickelte Studie „Verteilnetzbetreiber 2045“ im Mittelpunkt.
Zunächst stellte Prof. Dr. Dr. Tanja Manuela Kneiske, Fachgebietsleiterin Technologie und Management Integrierter Energieinfrastrukturen am Fraunhofer IEG, Szenarien für das Energiesystem 2045 vor. Sie sprach zukunftsgerichtet über Bedarfsprognosen, Sektorkopplung, integrierte Netzplanung und die wachsende Rolle Künstlicher Intelligenz. „Die größte Veränderung ist nicht das Energiesystem selbst, sondern, wie wir es planen.“ Mit Multi‑Agenten‑Systemen ließen sich künftig Szenarien, mit geopolitischen Dauerkrisen bis zu Extremwetterereignissen, simulieren, um Strom‑ und Wärmeversorgung zu optimieren und „hoffentlich unser 2045‑Ziel erreichen.“
Dann stellte BBH Consulting-Partner Counsel Hannes Sauter die Studie „Verteilnetzbetreiber 2045“ vor, in der sich aus zwei Befragungen mit insgesamt 68 Stadtwerken ein deutliches Bild ergibt: Die Branche blickt zuversichtlich nach vorn. Mit klar definierten Rollen, verlässlichen Daten und einer gezielten Qualifizierung können Verteilnetzbetreiber die Transformation aktiv gestalten. Der operative Netzbetrieb bleibt auch künftig lokal verankert. Dort entstehen Synergien, dort liegt die Wertschöpfung. KI wird diesen Betrieb künftig unterstützen, aber nicht ersetzen. Entscheidend ist, frühzeitig ein klares Zielbild der künftigen Organisation zu entwickeln, die internen Datenstrukturen darauf auszurichten und die Mitarbeiter:innen mit den Kompetenzen auszustatten, die für die neuen Anforderungen notwendig sind.
Podiumsdiskussion „Verteilnetzbetreiber 2045“
In der anschließenden Podiumsdiskussion sprachen unter der Moderation von BBH‑Partner und BBHC‑Vorstand Peter Bergmann Stadtwerksvertreter:innen aus Hamburg, Hameln und dem Allgäu sowie Prof. Dr. Dr. Tanja Manuela Kneiske über den aktuellen Stand vor Ort, Prozessoptimierung, Fachkräfteentwicklung und den Einsatz von KI.
Stefanie Nadja Höfs, Prokuristin der Hamburger Energienetze GmbH, machte deutlich, dass Hamburg mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 vor einem finanzintensiven Ausbaupfad steht. Als wichtigen Schritt nannte sie den Aufbau eines Wasserstoffnetzes. Mit der geplanten Fusion von Gas‑ und Stromnetz sollen Effizienzen gehoben werden. Dafür setze man auch auf End‑to‑End‑Prozesse, „um Silos aufzubrechen“. „Wir automatisieren und digitalisieren alles, was geht.“
Susanne Treptow berichtete, dass die Stadtwerke Hameln Weserbergland ihre Wirtschaftlichkeit durch einen größeren Netzbetrieb stärken konnten. „Eine starke Mannschaft“ sei jedoch für die Geschäftsführerin „das höchste Gut eines Infrastrukturdienstleisters“. Um diese Stärke langfristig zu sichern, wurde das Projekt „Neue Arbeit – Neues Wir“ gestartet, mit Fokus auf sinnstiftendes Arbeiten, mentale Gesundheit und die Integration von KI.
AllgäuNetz-Geschäftsführer Volker Wiegand skizzierte die Abwicklung vielfach überzeichneter Anfragen für den Anschluss von Großspeichern. Diskriminierungsfreie Netzanschlüsse würden über einen strukturierten Prozess sichergestellt. Eine zentrale Herausforderung sei auch im Allgäu der Aufbau einer IT‑Systemintegration für eine durchgängige Netzsteuerung. Künftig werde dabei KI unterstützen – „wir werden priorisieren und schrittweise vorgehen“.
Prof. Dr. Dr. Tanja Manuela Kneiske betonte noch einmal, dass generative, dialogbasierte KI der nächste Schritt der Digitalisierung sei. Damit rücke der Faktor Mensch mit neuen Aufgabenprofilen noch stärker in den Mittelpunkt. Fachkräfte müssten befähigt, begleitet und wertgeschätzt werden. Entscheidend sei, die Angst zu nehmen, „dass KI mich ablöst“.
Prof. Dr. Christian Theobald verabschiedete die Gäste mit dem Zitat des Tages von Thomas Straßer: „Licht am Ende des Tunnels gibt es nur, wenn der neue Regulierungsrahmen nicht nur Kosten begrenzt, sondern Kapital für die Investitionen in der Transformationsphase mobilisiert.“ Dies könne man später auf dem Schiff nachwirken lassen. Zum offenen Austausch und einem besonderen Ausklang lud er die Gäste auf die „MS Spreekrone“ ein.