Interview mit BBH-Partner Daniel Schiebold und Partner Counsel Sascha Köhler: Was das Wasserrecht so besonders und zu einem der spannendsten Berufsfelder der Zukunft macht.
Herr Schiebold, Sie sind seit fast 25 Jahren bei BBH. Wie sind Sie zum Wasser- und Abwasserwirtschaftsrecht gekommen?
Während meines Studiums war ich für mehrere Wasser- und Abwasserzweckverbände in Brandenburg tätig – es ging um die Erhebung von Benutzungsgebühren und Anschlussbeiträgen sowie die Widerspruchsbearbeitung. Bei BBH habe ich 2001 als Rechtsanwalt begonnen, insbesondere deshalb, weil ich meinen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Wasser/ Abwasser für Wasserver- und Abwasserentsorger entwickeln wollte. Das hat geklappt und es ist sogar das Thema Gewässer dazugekommen. Vielleicht auch deshalb, weil ich dem Wasser sehr verbunden und sehr gerne am, im und auf dem Wasser unterwegs bin, insbesondere als begeisterter Fliegenfischer und Freund von Wandersalmoniden.
Frau Köhler, wie sind Sie zum Wasserrecht gekommen und womit beschäftigen Sie sich im Arbeitsalltag?
Eigentlich war es ein Zufall. Ich habe nach einer Kanzlei in Berlin gesucht, die mich anspricht, wollte aber auch weiterhin unbedingt im Öffentlichen Recht tätig bleiben, da es mir am meisten Freude bereitet. So bin ich dann auf BBH gekommen und in das Team rund um Daniel Schiebold. Wobei das Team damals nur aus drei Rechtsänwält:innen bestand, mich eingerechnet. Dass wir mittlerweile neun Rechtsanwält:innen sind, die sich ausschließlich mit der Wasser- und Abwasserwirtschaft beschäftigen, sagt da schon einiges aus, zumal wir meiner Kenntnis nach die einzige Kanzlei sind, die ein Team vorweisen kann, das sich nur mit diesen Themen beschäftigt.
Um auf den zweiten Teil deiner Frage zurückzukommen: Das lässt sich gar nicht so leicht zusammenfassen. Natürlich mache ich nicht nur öffentliches Recht, jeder bei uns muss in allen Rechtsbereichen, auf die es ankommt, „sattelfest“ sein. Aber mit der Zeit hat sich das öffentliche Recht bei mir als Schwerpunkt verankert. Ich erstelle und überarbeite viele Satzungen, führe aber auch Gespräche mit Behörden und Bürgern für unsere Mandantinnen, was es manchmal ganz schön in sich haben kann.
Und natürlich dürfen auch Gerichtsverfahren nicht fehlen! Ich bin viel mit dem Thema Kommunalabgabenrecht beschäftigt, was viel spannender und vielfältiger ist, als es vielleicht für viele klingt. Und natürlich berate ich auch viele Verfahren für die Entnahme von Wasser für die Trinkwasserversorgung und die Einleitung von behandeltem Abwasser in Gewässer, wo auch das Naturschutzrecht eine große Rolle spielt.
Frau Köhler, was macht das Wasserrecht so besonders und warum ist es für die Zukunft so wichtig?
So besonders ist es wegen seiner Vielfältigkeit. Eigentlich ist für jeden etwas dabei, von Verträgen und Vertragsbedingungen über Satzungsrecht und Vergaberecht hin zum Umweltrecht. Auch den ein oder anderen Bußgeldbescheid durfte ich schon für unsere Mandanten erstellen. Außerdem hat man das Gefühl, dass man etwas Sinnvolles macht. Immerhin leisten wir einen Beitrag dazu, dass vielen Haushalten täglich frisches Wasser zur Verfügung steht und das Abwasser ordentlich behandelt wird.
Das ist auch schon die Antwort auf deine zweite Frage: Ohne Wasser können wir nicht leben und es ist ein absoluter Luxus, dass uns jeden Tag frisches Wasser direkt aus der Leitung zur Verfügung steht, auch wenn das vielen nicht so bewusst ist. Gleichzeitig ist es für die Umwelt extrem wichtig, dass auch das Abwasser entsorgt wird, um Krankheiten zu vermeiden und die Umwelt zu schützen. Diese beiden Elemente sind wichtige Bestandteile unseres täglichen Lebens, auf die niemand verzichten möchte. Gleichzeitig müssen wir natürlich darauf achten, dass die Natur geschützt wird, denn ohne saubere Wasserquellen haben auch die Wasserversorger ein Problem.
Herr Schiebold, Sie begleiten zunehmend Projekte in der Wasserwirtschaft, die mit großen Investitionen in die Infrastruktur verbunden sind. Mit welchen Fachbereichen arbeiten Sie intern zusammen?
Das wird eine lange Liste! Zum einen geht es um Erneuerungs- und Erweiterungsinvestitionen in die Wasser-/ Abwasserinfrastruktur. Wichtige Schnittstellen gibt es hier insbesondere zu unseren Kolleg:innen aus dem Bereich Corporate Finance (Entgeltkalkulationen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Anlagenbewertungen, Finanzierungsfragen), dem Steuerrecht, dem Planungs- und Genehmigungsrecht, dem Beihilfen- und Vergaberecht sowie dem privaten Baurecht. Aber auch bei Investitionen in der Energiewirtschaft sind oft wasserrechtliche Fragestellungen zu beachten. Wir arbeiten also auch oft und intensiv mit vielen unserer energierechtlichen Kolleginnen und Kollegen zusammen. Gerade bei größeren Projekten ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit entscheidend. Viele Fragestellungen lassen sich nur im Zusammenspiel verschiedener Fachbereiche lösen.
Frau Köhler, beraten wir heute schon Kommunen, wenn es um Klimaanpassung geht?
Da kommt die klassische Juristenantwort: Es kommt drauf an! Was genau sind Klimaanpassungen? Themen bei uns sind auch Hochwasserschutz und Starkregenereignisse, die sicherlich auf die veränderten klimatischen Bedingungen zurückzuführen sind bzw. vermehrt auftreten. Dazu kommen noch Themen wie Moorberegnungen und Resilienz in der Wasserversorgung, aber auch erneuerbare Energien aus (Ab)Wasser. Für mich sind das alles Fragen rund um die Klimaanpassung, weswegen ich die Frage mit Ja beantworten würde.
Herr Schiebold, können Sie ein spannendes Projekt nennen, das Ihnen besonders wichtig war?
Dann wähle ich mal (Neubau-)Vorhaben mit starkem Gewässerbezug, beispielsweise in Wasserschutzgebieten oder an Oberflächengewässern. Hier sind in komplexen Genehmigungsverfahren zahlreiche konfligierende Interessen und Schutzgüter zum Ausgleich zu bringen, wobei mir in besonderem Maße der Schutz, die Verbesserung und die langfristige Sicherung der Gewässer und Wasserressourcen am Herzen liegt. Wenn das gelingt, ist das immer ein besonderer Erfolg. Was das mit Recht zu tun hat? Grundlage der Genehmigungsverfahren sind Rechtsnormen und wenn der Interessenausgleich nicht gelingt, trifft man sich vor Gericht.
Frau Köhler, Herr Schiebold, welche Fähigkeiten sollten junge Jurist:innen mitbringen, die sich für das Wasserrecht interessieren?
Frau Köhler: Auf jeden Fall Neugierde und Begeisterungsfähigkeit, da das klassische Wasserrecht kaum Bestandteil der juristischen Ausbildung ist.
Herr Schiebold: Das klassische juristische Handwerk ist dabei die wichtigste Grundlage. Wer bereit ist, sich in neue Themen einzuarbeiten und interdisziplinär zu denken, bringt beste Voraussetzungen mit. Und wenn Begeisterung für Wasserthemen und echte Wertschätzung für Wasser eine Fähigkeit wäre, dann auch diese.
Frau Köhler, warum ist BBH Ihrer Meinung nach für Berufseinsteiger:innen besonders geeignet?
Weil wir bei BBH so viele Themen abdecken. Da ist eigentlich für jeden etwas dabei. Dazu gibt es spannende Aufgaben, die auch einen Sinn für die Gesellschaft haben und wir sind vorne mit dabei bei allen Neuerungen, die es so bei der Daseinsvorsorge (also Strom, Gas, Wasser und Abwasser) gibt. Außerdem sind wir durch die Größe, die wir mittlerweile erreicht haben, vielfältig aufgestellt und können auch menschlich für jeden das passende Umfeld und Team bieten!
Frau Köhler, Herr Schiebold, BBH feiert das 35-jährige Jubiläum. Was wünschen Sie sich für die Zukunft?
Frau Köhler: Dass wir nicht aufhören, weiterzumachen und Neues voranzubringen!
Herr Schiebold: Weiterhin spannende Projekte mit tollen Menschen in dem sehr sinnstiftenden Themenfeld Wasser und, dass die außergewöhnliche Bedeutung von Wasser nicht nur ausgesprochen, sondern zunehmend gelebt wird.
Vielen Dank für das Gespräch!