BBH-Partnerin Dr. Dörte Fouquet im Bundestag zu Atomfragen

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Bundestag diskutierte der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit heute über die Novellierung des Atomgesetzes. Zu dem geladenen Sachverständigenkreis gehört auch Rechtsanwältin Dr. Dörte Fouquet, die ihre internationale Atomrechts-Expertise einbrachte.

Den Atomausstieg konsequent zu Ende denken? Ein Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, mit dem Ausstieg aus der Atomkraft bis Ende 2022 auch den Betrieb von Anlagen zur Urananreicherung und zur Herstellung von Brennelementen zu beenden. Ergänzt wird der Gesetzentwurf von einem Antrag der Fraktion DIE LINKE, die die Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen sowie ein Exportverbot für Kernbrennstoffe fordert. Beide Initiativen werden Teil der heutigen öffentlichen Anhörung im Bundestag sein.

Das Atomgesetz wurde in diesem Jahr schon einmal geändert; in der Novellierung im Juli ging es darum, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Atomausstiegsverfahren Ende 2016 umzusetzen. Auch hier hatte ein Sachverständigengremium, unter anderem mit BBH-Partner Dr. Olaf Däuper, das Gesetzgebungsverfahren begleitet.

Becker Büttner Held ist ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.

Kontakt:           

Dr. Ines Zenke
Rechtsanwältin, Partner
Tel +49 (0)30 611 28 40-179
ines.zenke@bbh-online.de

Becker Büttner Held finden Sie im Internet unter www.bbh-online.de, www.derenergieblog.de oder twitter.com/BBH_online.