Im Zuge der Klimaerwärmung spielt neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien auch die Steigerung der Energieeffizienz eine wesentliche Rolle, um die zunehmende Erderwärmung auf unter 2 Grad Celsius zu beschränken.
Auf europäischer Ebene wurde dazu unter anderem auch die Richtlinie 2012/27/EU (Energieeffizienzrichtlinie) erlassen, woraus neben den Energiezielen auch die nationalen Gesetze und Verordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten abgeleitet wurden.
Ganz konkret ergibt sich daraus für die Mitgliedsstaaten die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits, was in Deutschland mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) festgeschrieben wurde.
Um das Thema Energieeffizienz in Deutschland weiter voranzutreiben, bietet die Becker Büttner Held Consulting AG mit ihren verschiedenen Produkten und Dienstleistungen ihren Mandanten ein vielseitiges und individuelles Leistungsspektrum.
Unser Dienstleistungsportfolio umfasst in diesem Zusammenhang sowohl die Durchführung von Energieaudits nach DIN 16247-1 als auch die Einführung bzw. das Betreiben von Energiemanagementsystemen (EnMS) nach ISO 50001.
Um die energie- und klimapolitischen Ziele auch im Mittelstand zu erreichen, hat die Bundesregierung die Förderrichtlinie „Energieberatung Mittelstand“ erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch eine geförderte Energieberatung bei der Identifizierung und Umsetzung von Effizienzpotenzialen zu unterstützen.
Durch die Erweiterung des Energieberaterkreises können nun auch Stadtwerke die förderfähige Energieberatung durchführen, sofern sie vom BAFA als Energieberater im Mittelstand anerkannt wurden. Voraussetzung dafür ist neben der Grundqualifikation auch die von BBHC und GUTcert angebotene Zusatzqualifikation zum „Energieberater im Mittelstand“.