Regulierung / Kartellrecht / Vergaberecht

Unsere Wirtschaftsordnung ist auf dem freien Spiel der Märkte aufgebaut. Allerdings soll dieses Spiel immer wieder durch staatliche Eingriffe ergänzt und korrigiert werden, um den Wettbewerb und/oder das Allgemeinwohl zu fördern. Die für das Wirtschaftsleben typischerweise relevanten Eingriffe sind die sogenannte Regulierung, das Wettbewerbs- und Kartellrecht und das Vergaberecht.

Regulierung schafft Leitplanken für bestimmte Wirtschaftsbereiche, um diese überhaupt als Wettbewerbsbereiche zu etablieren oder um Monopole oder Informationsasymmetrien zu beseitigen. Klassische regulierte Bereiche sind Energieversorgung, Wasser- und Abwasserversorgung, Telekommunikation und Abfallwirtschaft. Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Regulierungsfragen von der Entflechtung über die Festsetzung von (Netz)Entgelten bis zum Messwesen. Eine unverzichtbare Hilfe für die Begleitung des Regulierungsmanagements ist dabei unser AK REGTP, der vor allem auf die Belange der Netzbetreiber zugeschnitten ist.  

Neben diesen branchenspezifischen Regulierungen ist das gesamte Wirtschaftsleben geprägt von den Vorgaben des Kartellrechts. Mit viel Erfahrung in der Begleitung von Unternehmenszusammenschlüssen (Fusionskontrollen) unterstützen wir bei der Gestaltung und Anmeldung von Fusionen. Wir beraten Unternehmen zur kartellrechtskonformen Gestaltung ihrer Tätigkeiten, insbesondere bei Unternehmenskooperationen und bei Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung. Aber auch Unternehmen, die sich gegen kartellrechtswidrige Praktiken anderer Unternehmen wenden, beraten wir und vertreten diese vor allen Instanzen.

Das Vergaberecht regelt die öffentliche Auftragsvergabe. Die Anforderungen, die an die öffentliche Hand und an öffentliche Unternehmen gestellt werden, sind dabei gerade durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes deutlich erhöht worden. Allerdings besteht nicht in allen Fällen eine Ausschreibungspflicht. Unsere Mandanten beraten wir umfassend zu allen Rechtsfragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben. 

 

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