Sachverständigentätigkeit

Bei wichtigen Entscheidungen kann die Hinzuziehung eines Sachverständigen helfen, auf einer fachlich fundierten Basis die Entscheidung zu treffen. Sollen Baumängel, Gebäude, Grundstücke, Unternehmen oder andere Vermögenswerte bewertet werden, führt die Einbeziehung eines Sachverständigen zu einem zuverlässigen Ergebnis. In Auseinandersetzungen über Honorare, Vergütungen, Preise oder spezielle Eigenschaften können Sachverständige eine Einigung zwischen den Streitparteien herbeiführen und so gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. In Gerichtsverfahren sind Gutachten von öffentlich bestellten Sachverständigen oft unersetzlich.

Unsere Sachverständigen begleiten:

  • bei dem Projektmanagement
  • bei Immobilientransaktionen
  • bei dem An- und Verkauf von einzelnen Grundstücken und Immobilien
  • bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen
  • bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt (Erbschafts- und Schenkungssteuer) oder bei zivilrechtlichen Streitigkeiten
  • bei der Überprüfung von  Beurteilungen und Ergebnissen Dritter.

Ihre Ansprechpartner*innen für Sachverständigen- tätigkeit

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