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Christoph v. Donat berät in beihilferechtlichen und anderen unionsrechtlichen Fragen und vertritt Mandanten in Rechtsstreitigkeiten mit unionsrechtlichen Fragestellungen. Weitere Schwerpunkte liegen im Zuwendungs-, Förder- und Haushaltsrecht sowie in der Gestaltung der Zusammenarbeit öffentlicher Einrichtungen.