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Andreas Große befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Verwaltungsrecht. Dazu zählen u.a. die Bearbeitung im Anlagenzulassungsrecht (BImSchG, Baurecht), Fachplanungsrecht, UVPG, BBergG. Daneben umfasst seine umfassende Expertise das Recht der Erneuerbaren Energien, sowie das allgemeine Energiewirtschaftsrecht.