Der Bund unterstützt mit der Breitband- und Gigabitförderung den Ausbau digitaler Infrastrukturen in den Gebieten, in denen kein privatwirtschaftlicher Ausbau erfolgt und ein Marktversagen festgestellt wird. Die im Rahmen des Breitband-Förderprogramms des Bundes bislang in zwei Losen vergebene Projektträgerschaft (aconium GmbH und PwC GmbH WPG) läuft aus. Im Rahmen der nunmehr von BBH begleiteten Neuvergabe wird die aconium GmbH ab 1.1.2026 das gesamte Bundesgebiet als alleinige Projektträgerin betreuen. Das Fördervolumen wird auf bis zu 5 Mrd. Euro jährlich geschätzt. Die Übergabe der bisherigen und zukünftigen Förderprojekte soll noch im Laufe des Jahres abgeschlossen werden.
Die BBH-Gruppe hat das BMDS bei der Konzeption und Durchführung des Vergabeverfahrens über die Projektträgerschaft umfassend beraten. Das mehrstufige und hochkomplexe Verfahren mit einem geschätzten Auftragsvolumen von ca. 430 Mio. Euro wurde europaweit durchgeführt. Neben der Begleitung des Ausschreibungsverfahrens hat die BBH-Gruppe das BMDS bei der Beteiligung an den Verfahren der Europäischen Kommission gemäß der EU-Drittstaatensubventionsverordnung sowie darüber hinaus IT-/IP-, TK- und vertragsrechtlich beraten – u.a. zum Projektträgervertrag mit dem dazugehörigen umfangreichen EVB-IT-Vertrag, zu datenschutz- und zu softwarelizenzrechtlichen Fragestellungen.
Die BBH-Gruppe hat die Vergabeentscheidung zugunsten der aconium GmbH zudem erfolgreich in einem Vergabenachprüfungsverfahren verteidigt. Ein unterlegener Bieter hatte sich gegen diese Entscheidung mit einem Nachprüfungsantrag an die 1. Vergabekammer des Bundes gewandt. Der Rechtsstreit umfasste rechtlich neuartige und komplexe Fragestellungen zur Wertung der Angebote. Die Vergabekammer bestätigte die Vergabeentscheidung und wies den Nachprüfungsantrag zurück.
BBH-Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Malte Müller-Wrede, war im Projekt federführend: „Der Breitbandausbau ist für die Digitalisierung Deutschlands wichtig. Mit dem Fokus auf einen Projektträger soll das System effizienter gestaltet werden. Wir bedanken uns für das Vertrauen und freuen uns, wenn die Förderung der Kommunen, kommunalen Unternehmen und privaten Netzbetreiber optimal läuft.“ „Weil die Neuvergabe einhergeht mit einer umfangreichen Datenmigration und komplexen IT-rechtlichen, urheber- und lizenzrechtlichen sowie TK-rechtlichen Fragestellungen, war entsprechende, also unsere Expertise gefragt.“ ergänzen die BBH-Partner-Kollegen und Fachanwälte für IT-Recht Dr. Maximilian Festl-Wietek und Julien Wilmes-Horváth. Beide können auf langjährige einschlägige Erfahrungen zurückgreifen.
Die BBH-Gruppe gehört mit ihren über 700 Mitarbeitenden, 7.000 Mandant:innen und Kund:innen und 7 Standorten zu den führenden Anbieterinnen von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kundschaft. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt die BBH-Gruppe rechtlich, betriebswirtschaftlich und strategisch.
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