OVG NRW bescheinigt BSI Fehlstart beim Smart-Meter-Roll-out

Die Marktverfügbarkeitserklärung, mit der das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Anfang 2020 den Startschuss für den verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme gegeben hatte, ist „voraussichtlich rechtswidrig“. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am 4. März in einem Eilbeschluss entschieden. Becker Büttner Held (BBH) hat hier rund 50 Messstellenbetreiber vertreten.

Anfang 2020 kam mit der Marktverfügbarkeitsverfügung des BSI der Roll-out intelligenter Messsysteme endlich ins Rollen. Mit der Zertifizierung dreier Messsysteme wurden die formalen Kriterien des Messstellenbetriebsgesetzes erfüllt. Allein: Die Systeme erfüllen nicht die technischen Voraussetzungen, die das Gesetz vorgibt. Deshalb sind rund 50 Messstellenbetreiber mit Hilfe von BBH gerichtlich gegen den verpflichtenden Einbau der Smart Meter vorgegangen. Mit Erfolg: Das OVG Nordrhein-Westfalen schob nun der Unterschreitung gesetzlicher Standards einen Riegel vor.

Bestimmte Funktionalitäten, die intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz zwingend erfüllen müssten, sehe das BSI nicht vor, so das Gericht. Die dem BSI zustehende Kompetenz, technische Richtlinien entsprechend dem technischen Fortschritt abzuändern, gehe nicht so weit, dadurch gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen zu unterschreiten.

BBH-Partner Dr. Jost Eder, der die Verfahren begleitet hat, sagt: „Die Entscheidung gibt einen klaren Rahmen für den Roll-Out intelligenter Messsysteme: Erst wenn diese auch ihren vollen Nutzen bringen, darf das BSI ihren Einbau verpflichtend anordnen.“ BBH-Rechtsanwalt und Partner Counsel Dr. Florian Wagner ergänzt: „Die Bedeutung der Entscheidung reicht weit über das aktuelle Verfahren hinaus: Auch bei einer überwiegend technisch geprägten Umsetzung von Gesetzen ist der Handlungsspielraum von Behörden nicht uferlos.“

Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.

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