Kommunen als Gestalter des öffentlichen Raums: BBH erstellt Gutachten für die Agora Verkehrswende

Wie der öffentliche Raum in Städten gestaltet werden kann und welche Rolle den Kommunen dabei zukommt, hat die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) für die Agora Verkehrswende analysiert: Kommunen können die Flächennutzung steuern, allerdings nicht ausreichend. Um ihre Steuerungsmöglichkeiten zu verbessern, ist die Änderung bestehender Gesetze notwendig.

Der öffentliche Raum ist begrenzt, vor allem in Ballungszentren kommt es daher verstärkt zu Nutzungskonflikten. Während traditionell private PKW einen erheblichen Teil des öffentlichen Raums beanspruchen, treten immer mehr alternative Mobilitätskonzepte in Konkurrenz zum eigenen PKW. Neben dem Ausbau von Ladeinfrastrukturen für E-Fahrzeuge gehören neue Modelle zum Car-/Bike- und Roller-Sharing längst zum Stadtbild von Berlin, München oder Hamburg. Der Trend wird sich kontinuierlich auch auf kleinere Städte ausbreiten.

Je knapper der öffentliche Raum, desto dringender die Frage nach einer sinnvollen Gestaltung der zur Verfügung stehenden Fläche – hier sind  die Kommunen gefordert. Die Studie „Öffentlicher Raum ist mehr wert“, die BBH für die Agora Verkehrswende erstellt hat, untersucht den kommunalen Gestaltungsanspruch bei der Etablierung neuer Mobilitätsangebote im öffentlichen Raum. Die BBH-Autoren Dr. Roman Ringwald, Dr. Christian de Wyl und Sophia Schmidt kommen zu dem Ergebnis, dass der kommunale Handlungsspielraum zwar größer ist als vielfach angenommen, aber dennoch als unbefriedigend bezeichnet werden muss.

Bereits heute können Kommunen Parkplätze in andere Nutzungsarten umwidmen, den Individualverkehr durch Instrumente der Parkplatzbewirtschaftung steuern und den Einsatz von Carsharing-Modellen fördern. Allerdings sieht die Studie gerade im Bereich Sharing-Konzept rechtlichen Anpassungsbedarf. Für das stationäre Carsharing dürfen Kommunen exklusive Stellplätze ausweisen und Mindestbedingungen an die Anbieter stellen. Welche Auflagen im Einzelnen zulässig sind, ist hingegen mangels klarer Vorgaben nicht abschließend geklärt. „Für die Kommunen ist die Rechtslage hier leider alles andere als eindeutig“, erklärt Dr. Christian de Wyl. Unklar sind auch die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten beim stationsunabhängigen Carsharing. „Bislang sind diese nur sehr eingeschränkt. Stimmen sich die Anbieter nicht mit den Kommunen ab, kann das aber sehr unangenehme Folgen für die Gestaltung des öffentlichen Raums haben, z.B. die Überflutung mit Leihfahrrädern, wie man sie in München vorfinden musste. Eine Lösung kann die Steuerung über Vergabeverfahren sein“, so Dr. Roman Ringwald.

Becker Büttner Held ist ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.

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