Grundlegende Entscheidung des BGH zur Fernwärmeversorgung: Landeshauptstadt Stuttgart kann künftig transparent und diskriminierungsfrei über Betreiber entscheiden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Rechtsstreit um das Fernwärmenetz in Stuttgart (Az.: 101/20) eine wegweisende Entscheidung getroffen. Demnach hat die Landeshauptstadt Stuttgart zwar nicht das Recht auf die Übereignung des Fernwärmenetzes, jedoch kann sie künftig in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bestimmen, wer Eigentümer und Betreiber des Netzes wird. Diese Bestätigung erfolgte in Bezug auf das bereits im Jahr 2012 von der Stadt initiierte Auswahlverfahren.

Das Urteil des BGH hat weitreichende Bedeutung für die Fernwärmeversorgung in Deutschland, da nun ähnliche Regelungen wie im § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für Strom- und Gasverteilnetze gelten.

Das Auswahlverfahren eröffnet den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Einfluss auf die Fernwärmeversorgung zu nehmen. Als Auswahlkriterium kommt unter anderem in Betracht, welcher Bewerber bereit ist, sich zu verpflichten, die kommunale Wärmeplanung und die Klimaschutzziele der Gemeinde umzusetzen und die dafür erforderlichen Investitionen in das Fernwärmenetz vorzunehmen.

Der federführender Rechtsanwalt Matthias Albrecht, Partner am Münchener Standort von BBH, freut sich über das Urteil,: "Dieses Urteil stärkt die Gestaltungsmöglichkeiten für Städte und Gemeinden im Bereich der Fernwärmeversorgung erheblich. Es ermöglicht transparente Auswahlverfahren, in denen Gemeinden den besten Eigentümer und Betreiber der Fernwärmenetzes auswählen können. Dies fördert Investitionen in die Modernisierung und den Ausbau der Netze, was wiederum den Klimaschutz vorantreiben wird."

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