BBH-Stellungnahme für den VKU zur Gasnetztransformation

Das Gebäudeenergiegesetz und das Gesetz für die Wärmeplanung stellen zwei der wichtigsten Stellschrauben für das Gelingen der Wärmewende dar. Kurz vor der möglichen Abstimmung im Parlament ist eine kurzgutachterliche Stellungnahme der BBH-Gruppe zur Gasnetztransformation veröffentlicht worden, die der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) in Auftrag gegeben hatte.

Das Kurzgutachten „Fahrpläne zur Gasnetztransformation gemäß § 71k Abs. 1 Nr. 2 GEG-E im Lichte des Konzessionsrechts und künftiger Entflechtungsvorgaben“ der BBH-Gruppe beleuchtet die im Gebäudeenergiegesetz und im Gesetz für die Wärmeplanung vorgesehenen Wasserstoffnetzausbaugebiete. Damit die in diesen Gebieten geplante Transformation vom Gas- zum Wasserstoffnetz gelingt, bedarf es rechtlicher Voraussetzungen, die insbesondere die Gasverteilernetzbetreiber betreffen. Das Team um BBH-Partner Prof. Dr. Christian Theobald kommt zu folgenden Ergebnissen:

  1. Ein kontinuierliches Engagement am Ausbau des Wasserstoffnetzes ist nicht gewährleistet, weil – bei bisheriger Regelung – der für Gasverteilernetzbetreiber verbindliche Konzessionsvertrag maximal 20 Jahre läuft. Eine Anpassung des deutschen Konzessionsrechts erscheint unausweichlich.

  2. Der Aufnahme des Betriebs eines Wasserstoffnetzes steht die restriktive Position der Europäischen Kommission im Rahmen der Novellierung der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie i.S. Unbundling entgegen.

  3. Zudem ist die notwendige Anbindung von Gasverteilernetzen an das Wasserstoff-Kernnetz in § 28r ENWG-E nicht berücksichtigt und somit nicht gesichert.

BBH-Partner und Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Theobald betont: „Soll die Wärmewende gelingen, müssen wir für die vorgenannten Punkte Lösungen finden.“

Die BBH-Gruppe ist ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt die BBH-Gruppe sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.

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