BBH sieht in der EuGH-Entscheidung zum EEG 2012 Signalwirkung für StromNEV

Der EuGH hat dem EEG 2012 den Beihilfen-Charakter abgesprochen. Damit könnten auch die Rückforderungen der Netzentgeltbefreiungen 2012/2013 von Seiten der EU-Kommission hinfällig sein. Für 35 stromintensive Unternehmen hat Becker Büttner Held (BBH) deshalb bis zum 9.4.2019 eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Kommission vor dem EuG eingereicht.

Das oberste Gericht der Europäischen Union sieht in der Finanzierung der Erneuerbaren Energien über die EEG-Umlage keine Beihilfe, da keine staatlichen Mittel fließen. Damit ist der EuGH der Argumentation der Bundesrepublik als Klägerin gefolgt. Diese Sicht lässt sich auf die Netzentgelt-Thematik übertragen, sind die BBH-Rechtsanwälte Dr. Thies Christian Hartmann und Nadine Voß überzeugt. „Wo keine staatlichen Mittel, da auch keine Beihilfe. Denkt man das EuGH-Urteil konsequent zu Ende, muss das für die Netzentgeltbefreiungen genauso gelten“, so BBH-Partner Hartmann.

Eine hohe sechs- bis siebenstellige Summe traf die betroffenen Unternehmen im Rahmen der Rückforderungsansprüche im letzten Jahr. Nach Ansicht der EU-Kommission waren in den Netzentgeltbefreiungen für die Jahre 2012 und 2013 staatliche Mittel involviert, was die Befreiungen in Teilen zu illegalen Beihilfen machen würde.

Becker Büttner Held ist ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechts- und Steuerfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.

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