BBH-Rechtsanwält*innen Dr. Olaf Däuper und Dr. Dörte Fouquet als Sachverständige zu Atomfragen im Bundestag

Für die öffentliche Anhörung des Umweltausschusses am 5. Mai zum Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes sind zwei renommierte Atomrechts-Expert*innen der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) in den Bundestag geladen: BBH-Partner Dr. Olaf Däuper und Partner of Counsel Dr. Dörte Fouquet.

In der öffentlichen Anhörung geht es u.a. um die Frage, wie die Sicherung kerntechnischer Anlagen konkretisiert werden kann, insbesondere gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter. Gemäß dem sogenannten atomrechtlichen Funktionsvorbehalt der Exekutive liegt sowohl die Verantwortung für die Risikoermittlung und -bewertung als auch die konkrete Ausgestaltung des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen Dritter bei den zuständigen Fachbehörden und unterliegen einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung. Der Funktionsvorbehalt soll nun im Rahmen der 17. AtG-Novelle gesetzlich verankert werden, um eine abschließende gerichtliche Bewertung trotz eingeschränkter Aktenvorlage möglich zu machen.

Über die konkrete Ausgestaltung der Normierung diskutieren am 5. Mai u.a. die BBH-Rechtsanwält*innen Dr. Olaf Däuper und Dr. Dörte Fouquet mit den Mitgliedern des Umweltausschusses.

Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.

Kontakt:

Prof. Dr. Ines Zenke                                                  
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