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David Engel berät Kommunen und Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich im Vergaberecht und in Konzessionsverfahren. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Projektbegleitung bei Investitionsvorhaben, dabei insbesondere die rechtliche Beratung zu staatlichen Fördergeldern, zum Europäischen Beihilferecht und zum Steuerrecht.